Bilder für den Blog: Nochmals zu Shutterstock

Junge Frau beim kreativen Fotografieren

Vor wenigen Tagen habe ich einen Blogartikel mit dem Titel Bilder für den Blog: Warum die ewige Suche ein Ende hat veröffentlicht. In dem Artikel habe ich u.a. erklärt, warum ich mich für das Monatspaket von Shutterstock entschieden habe, bei dem man insgesamt 750 Bilder herunterladen kann (25 Bilder pro Tag, 30 Tage lang).

Ein Grund, weshalb ich mich für Shutterstock entschieden habe, war die Tatsache, dass man die Bilder auch auf Facebook & Co. verwenden kann.

Nun hat mich am Montag Michael Bondzio kontaktiert, ein Texterkollege, der wie ich auf der Suche nach einer vernünftigen Lösung für die Bebilderung seines Blogs etc. ist und meinen Artikel gelesen hatte. Er hat mich dankenswerterweise auf Teil II, Punkt 20 der Lizenzbedingungen von Shutterstock (gültig seit 25.3.2014) hingewiesen, den ich prompt nicht beachtet hatte. Der lautet:

             
   
"Das Herunterladen auf Vorrat, der Download oder eine anderweitige Speicherung von Bildern, die nicht innerhalb von zwölf (12) Monaten ab dem Datum des ersten Downloads des Bildes verwendet werden. Wenn Sie es versäumen, ein Bild innerhalb dieser Frist von zwölf (12) Monaten ab dem ersten Download zu verwenden, verlieren Sie alle Nutzungsrechte für dieses Bild."      

             

Als ich die Regelung gelesen hatte, schossen mir zwei Gedanken in den Kopf: Jetzt hast du 199,– Euro für Bildmaterial ausgegeben und kannst nur einen Bruchteil davon langfristig nutzen. Und: Du hast deinen Bloglesern prompt auch noch einen Tipp gegeben, der in dieser Form nicht ganz richtig war. Oje, oje …

 

Also, dem Support geschrieben. Und nun weiß ich mehr: Alle Bilder, die man innerhalb von 12 Monaten ab dem ersten Download benutzt (z.B. in einem Blogartikel), darf man langfristig weiterverwenden (z.B. in einem anderen Blogartikel), also auch über die 12-Monatsfrist hinaus. Bilder, die man innerhalb der 12-Monatsfrist nicht verwendet hat, löscht man am besten von der Festplatte.

 

Diese Lösung ist für mich absolut in Ordnung. In Anbetracht der Qualität der Bilder stimmt für mich das Preis-Leistungs-Verhältnis. Ich werde die neu erworbenen Shutterstock-Fotos jetzt natürlich – wie geplant – bis zum Ablauf der Frist vor allem für meine Blogartikel verwenden, darüber hinaus werde ich einige Bilder im Laufe der nächsten Monate (bis zum Ablauf der Frist) zusätzlich in meine alten Blogartikel einfüttern bzw. in den alten Artikeln das Bildmaterial austauschen (hier und hier habe ich das schon gemacht).

 

An dieser Stelle möchte ich Eva Stolz vom Shutterstock-Support für ihre Geduld danken. Es waren allerhand E-Mails, die wir gewechselt haben ...

Sollten Sie, liebe Leserinnen und Leser, an den Kauf eines Monatsabos denken, lesen Sie bitte die Lizenzbedingungen und wenn Sie dann noch Fragen haben, wenden Sie sich an den ausgesprochen freundlichen und zudem auch sehr flotten Support.

 

Update (16.4.2015): Shutterstock hat am 30.3.2015 die Lizenzbedingungen geändert. Die 12-Monatsregel gibt es nun nicht mehr. Info hier.

Abbildungsnachweis:

Shutterstock.com: Bildnummer: 149302625, Urheberrecht: ra2studio