Annette Schavan ist zurückgetreten. Warum bleiben diejenigen ungestraft, die diese Arbeiten durchgehen haben lassen?

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Die deutsche Bildungsministerin Annette Schavan ist heute zurückgetreten. Sie zieht damit die Konsequenzen aus dem Skandal um die Aberkennung ihres Doktortitels durch die Universität Düsseldorf am Dienstag. Wiederholt wird in den Medien, aber auch auf Facebook & Co., die Frage gestellt, warum denn die Gutachter im Falle eines Plagiats ihres Schützlings ungestraft bleiben.

Die Antwort ist relativ einfach: Eine Betreuerin oder ein Betreuer einer Uni-Arbeit hat oft gar keine Chance, ein Plagiat zu erkennen.

Ohne technische Hilfsmittel (Online-Plagiatsprüfung), die es ja bis vor Kurzem nicht gab, kann man ein Plagiat im Wesentlichen nur dann erkennen, wenn

  • eine Arbeit Stilbrüche beinhaltet. Das bedeutet: Die Ausdrucksweise variiert. Ist der sprachliche Duktus einmal geschmeidig, dann wieder holprig, muss man als Betreuerin bzw. Betreuer hellhörig werden und an ein Plagiat denken. Ein Blick in die Literatur (wenn man sie kennt bzw. wenn sie doch in irgendeiner Form in der Arbeit angeführt ist), gibt dann Gewissheit.
  • das Niveau der Arbeit nicht dem Wissensstand der Studentin bzw. des Studenten entspricht (was natürlich voraussetzt, dass man den Studierenden gut kennt bzw. einschätzen kann, was sie bzw. er weiß und was nicht).
  • einzelne Wörter unterschiedlich geschrieben sind, wenn also die Orthografie nicht einheitlich ist.  
  • man als Betreurin bzw. Betreuer die Literatur, die die Studentin bzw. der Student verwendet hat, im Detail kennt. Und diese Voraussetzung ist nur dann gegeben, wenn das Thema der Arbeit im eigenen Forschungsgebiet angesiedelt ist.

 

Wenn Sie selbst einmal ausprobieren möchten, ob Sie ein Plagiat erkennen, empfehle ich Ihnen den Online-Kurs Fremde Federn Finden.

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