Was Universitäten gegen Ghostwriting tun können

Auslage mit Croissants

Wenn man Zeitungsartikel zum Thema akademisches Ghostwriting liest (zum Beispiel hier), scheint es, als gäbe es keine Handhabe dagegen. Das sehe ich anders. – Ghostwritern kann man das Handwerk nicht legen, denn ihre Dienstleistung ist (leider) legal. Und wenn der Ghostwriter gute Arbeit geleistet hat, kann man allein anhand der Uni-Arbeit nicht nachweisen, dass der/die Studierende den Text nicht selbst verfasst hat. Meiner Meinung nach gibt es aber einen Weg aus dem Dilemma, und der heißt: reden.

Die Lösung gegen Ghostwriting heißt "Miteinander reden"

Sobald man als Lehrende bzw. Lehrender nachfragt, wird in der Regel rasch klar, ob der/die Studierende seine/ihre Hausarbeit, Bachelorarbeit, Masterarbeit oder Dissertation selbst verfasst hat oder nicht. Damit das Gespräch seinen Sinn und Zweck nicht verfehlt, sollte es natürlich nicht nur um die Thesen bzw. den Inhalt der Arbeit gehen, sondern stichprobenartig vor allem auch um die verwendete Literatur und die dort vertretenen Ansichten.

Bei der Zahl an Studierenden, die Lehrende meist zu betreuen haben, wird ein derartiges Prüfungs- bzw. Nachhakgespräch im Falle von Hausarbeiten wohl nur selten möglich sein. Und bei Dissertationen ist ein Prüfungsgespräch (Defensio) inzwischen meist üblich. Dazwischen liegen die Bachelor- und die Masterarbeiten.

 

Nach dem Abschluss dieser Arbeiten ein kurzes Gespräch mit den Autorinnen und Autoren zu führen, um zu sehen, ob sie mit der Materie samt der zugrunde liegenden Literatur auch tatsächlich vertraut sind, halte ich für eine sinnvolle Option, um Wissenschaftsbetrug aufzudecken.

 

Ghostwritern und Studierenden, die sich ihren akademischen Grad erschwindeln, gehört das Handwerk gelegt  – auch im Sinne der Fairness gegenüber all jenen Studierenden, die sich mit ihren Arbeiten plagen, sehr viel Zeit investieren, ihre Abschlussarbeit aber selbst schreiben.

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