Werbung: Darf man einem Unternehmen zwecks Geschäftsanbahnung einfach so ein E-Mail schreiben?

Am Laptop schreibende Hände

 

Momentan halte ich am Berufsförderungsinstitut bfi einen vierteiligen Kurs zum Thema "Marketing für Fremdenführer". Letzte Woche hat der erste Teil stattgefunden und natürlich sind wir hier sehr rasch auf das Thema "Kundengewinnung" zu sprechen gekommen. Die Teilnehmer hatten bereits allerhand gute Ideen, wie sie ihr Business aufbauen und Kunden gewinnen können, eine Sache war dann aber für viele doch unklar bzw. wurde von ihnen falsch eingeschätzt: die Antwort auf die Frage, ob man andere Unternehmen (z.B. Reisebüros) zwecks Geschäftsanbahnung einfach so ein E-Mail schreiben darf. 

Werbe-E-Mails: Was das Telekommunikationsgesetz dazu sagt

In Österreich regelt das Telekommunikationsgesetz ganz klar, was Sie als Unternehmer dürfen und was nicht. Und was dann doch einige Teilnehmer erstaunte: Wenn Sie mit einem Unternehmen noch keinen Kontakt hatten bzw. es ihnen nicht seine Zustimmung zur Zusendung von E-Mails gegeben hat, dürfen Sie es nicht einfach so via E-Mail anschreiben. Auch ein Anruf ist nicht erlaubt, hingegen dürfen Sie einen Brief an das Unternehmen schreiben.

 

Auf der Website der WKO finden Sie eine gute Erklärung, wann E-Mail-, Fax- und Telefonwerbung nach dem Telekommunikationsgesetz erlaubt sind und wann nicht. Nützlich ist auch diese Checkliste. Es lohnt, diese Infos zu lesen!

Halten Sie sich an die Spielregeln

Mein Tipp: Halten Sie sich an die gesetzlichen Regelungen. Wer diese kennt und ein unerlaubtes Werbe-E-Mail bekommt,

  • setzt möglicherweise rechtliche Schritte.
  • sieht sofort, dass Sie als Unternehmer über einen wichtigen Punkt in der geschäftlichen Kommunikation nicht Bescheid wissen, was Ihrem Image nicht zuträglich ist.

Und natürlich sind solche Werbe-E-Mails schlichtweg auch nervig.

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