Mehrere Seiten in einem Klammerbeleg anführen?

 

In meiner Facebook-Gruppe zum wissenschaftlichen Arbeiten und Schreiben hat jemand unlängst diese Frage gestellt:

 

Kann man bei einem Beleg mehrere Seiten mit Kommata in einer Klammer anführen? Beispielsweise so: (Autor XY, Jahr YX, S. 2, 76, 199).

Ist das erlaubt? Wenn ja, schreibe ich vor jede Zahl die Abkürzung "S."? Oder sollte man im Text alles immer mit Absätzen voneinander trennen, auch wenn es einen inhaltlichen Bezug gibt?

 

Es gilt das Prinzip der Nachvollziehbarkeit bzw. Nachprüfbarkeit

Bei wissenschaftlichen Texten müssen deine Leserinnen und Leser immer exakt nachvollziehen können, worauf du dich beziehst. Wenn du dich also in deiner Hausarbeit, Bachelorarbeit, Masterarbeit oder Dissertation auf einen Gedanken aus dem Aufsatz von Fritz Müller beziehst, musst du genau die Seite/-n anführen, auf die du Bezug nimmst. Wenn deine Leserinnen bzw. Leser den Aufsatz zur Hand nehmen und die Seiten aufschlagen, die du angeführt hast, müssen sie dort exakt die Infos finden, die du in eigenen Worten wiedergegeben hast.

 

Es kann sein, dass du dich auf eine einzelne Seite (S. 23) beziehst, es kann aber auch sein, dass du dich auf mehrere Seiten am Stück (S. 23–24) oder auf verschiedene einzelne Seiten (S. 23, 55, 73) beziehst.

 

Wichtig ist, dass das, was du schreibst, wirklich exakt mit dem Seitenbeleg bzw. den Seitenbelegen übereinstimmt! Wenn du dich also in der Wiedergabe eines bestimmten Gedankens auf mehrere einzelne Seiten einer Autorin oder eines Autors beziehst, dann ist es korrekt, wenn du im Klammerbeleg diese einzelnen Seiten anführst (S. 23, 55, 73).

 

Nicht korrekt wäre es, wenn du einen Gedanken A und einen Gedanken B aus der Literatur wiedergibst und sich der Gedanke A zum Beispiel auf die S. 23 bezieht und der Gedanke B auf die S. 55 und 73. In diesem Fall darfst du den Beleg nicht bündeln. Du musst zu jedem Gedanken einen eigenen Beleg mit der entsprechenden Seitenangabe machen. 

 

Formales beim Zitieren

Zu den formalen Fragen:

  • Grundsätzlich solltest du dich an das Regelwerk halten, das dir deine Uni oder FH vorgibt. 
  • Üblich ist dieses Schema: (Autor Jahreszahl, Seitenangabe[n]). Zwischen der Autorenangabe und der Jahreszahl kommt in der Regel kein Komma. 
  • Der Zusatz "S." für "Seite" ist genau genommen gar nicht notwendig. Wenn du von deiner Uni oder Hochschule dazu keine Vorgaben bekommen hast, kannst du ihn auch weglassen. Auf keinen Fall solltest du die Abkürzung "S." in einem Beleg mehrfach verwenden oder ausschreiben.

Richtig

(Müller 1999, S. 23, 55, 73)

(Müller 1999, 23, 55, 73)

 

Falsch

(Müller 1999, S. 23, S. 55, S. 73)

(Müller 1999, Seite 23, 55, 73)


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