Nicht immer ist die Lektorin bzw. der Lektor schuld!

Ein aufgeschlagenes Buch mit einer Brille. Im Textfeld steht: Warum Ihre Lektorin bzw. Ihr Lektor möglicherweise nicht im Impressum genannt werden möchte

 

Immer wieder begegnen mir auf Social Media Bemerkungen, in denen darauf hingewiesen wird, dass doch bitte ein Buch, das ein Lektorat durchlaufen hat, nicht so viele Rechtschreibfehler enthalten oder so schlecht formuliert sein darf! Ruckzuck wird das der Lektorin bzw. dem Lektor angekreidet, deren bzw. dessen Name sich im Impressum findet. Aber sie sind oft gar nicht schuld!

Einblick in den Lektoratsalltag

Das einstufige Lektorat und seine Tücken

Die meisten Autorinnen und Autoren entscheiden sich aus Kostengründen für ein einstufiges Lektorat. Das bedeutet: Das Manuskript wird zweimal, bei Belletristik nicht selten auch drei- oder viermal gründlich durchforstet. Dann geht der bearbeitete Text an die Autorin bzw. den Autor zurück, die in der Worddatei entscheiden können, welche Korrekturen sie annehmen und welche nicht.

 

An diesem Punkt ist die Sache noch einfach, denn erfahrungsgemäß vertrauen Autorinnen und Autoren dem Lektorat und übernehmen Korrekturen, die sich auf Rechtschreibung, Grammatik und Zeichensetzung beziehen, ausnahmslos. Auch an den Stellen, an denen sprachlich poliert wurde, folgen Sie in der Regel meist den Empfehlungen bzw. Vorschlägen und übernehmen die Änderungen.

 

So weit, so gut! Heikel wird die Sache bei den Kommentaren.

Was meine ich damit?

 

Im Zuge des Lektorats macht eine Lektorin oder ein Lektor Anmerkungen – je nach Qualität des Textes mal mehr, mal weniger. In einer Worddatei finden die sich am Rand. Die Autorinnen und Autoren sind dann nach dem Lektorat nochmals am Zuge: Sie müssen Passagen umformulieren, Gedanken schärfen, Aussagen überdenken, ganze Teile neu schreiben etc.

 

Und genau da passieren erneut Fehler! Manchmal wird sogar das gesamte Manuskript nach dem Lektorat nochmals umfangreich überarbeitet. Die Lektorin bzw. der Lektor bekommt das alles aber gar nicht mit; sie bzw. er sieht das Manuskript nämlich nicht mehr, bevor es gedruckt wird oder als E-Book erscheint, wird aber im Impressum genannt.

 

Und da haben wir dann den Palawatsch, wie wir in Österreich so schön sagen, beieinander!

Lösungsmöglichkeiten

Was Sie als Autorin/Autor tun können

  1. Schicken Sie Ihrer Lektorin bzw. Ihrem Lektor die finale Version Ihres Buches und fragen Sie, ob sie im Impressum genannt werden möchten. Freuen Sie sich, wenn die Antwort Ja ist, seien Sie nicht enttäuscht, wenn sie bzw. er ablehnt (siehe dazu auch den Hinweis von Matthias Matting von der Selfpublisherbibel).
  2. Oder geben Sie ein zweistufiges Lektorat in Auftrag. Bei dieser Form des Lektorats schaut Ihre Lektorin bzw. Ihr Lektor das Manuskript ein weiteres Mal durch, nachdem Sie alle Korrekturen angenommen und alle Anmerkungen abgearbeitet haben. Wenn Sie dann nichts mehr ändern, steht einer namentlichen Nennung im Impressum nichts entgegen.

Was Sie als Lektorin/Lektor tun können

  1. Da vielen Autorinnen und Autoren das Problem mit der Nennung im Impressum nicht bewusst ist, können Sie durchaus schon bei der Angebotslegung darauf  hinweisen. Sie können sagen, dass Sie nur nach Rücksprache im Impressum genannt werden möchten – es sei denn, Sie werden mit einem zweistufigen Lektorat beauftragt. 
  2. Wenn Sie möchten, können Sie auch gleich zwei Varianten anbieten: ein einstufiges und ein zweistufiges Lektorat, und bei Letzterem ergänzen Sie, dass hier dann auch eine Nennung im Impressum gerne möglich ist. 

Und übrigens geht Herbstgeraschel wohl davon aus, dass alle Texte vor ihrer Veröffentlichung dem strengen Lektorenblick unterzogen werden. Dass das nötig ist, finden auch wir. Viele Autorinnen und Autoren sind da allerdings anderer Meinung!

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